Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude

Mit der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) werden von Expertinnen und Experten durchgeführte Energieberatungen gefördert.

Höhe der Förderung

  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
  • 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
  • zusätzliche Förderung für WEG: 250 Euro einmalig pro WEG bei Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung

Alle Details zum Verfahren findest du hier.


Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhältst du Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Das Programm fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Alle Details zum Verfahren findest du hier.


Wohngebäude – Kredit (für BEG)

Das Kreditprogramm 261 der KfW fördert die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

  • Förderkredit ab  1,61 % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Alle Details zum Verfahren findest du hier.


Darüber hinaus gibt es regional noch weitere Förderprogramme, die in Anspruch genommen werden könnten.
Für weitere Infos sprich mich einfach an und wir schauen gemeinsam, was machbar ist.


Der Bund hat mit Beginn des Jahres 2024 einige Neuerungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf den Weg gebracht. Schrittweise wird damit der Umstieg auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung eingeleitet, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist.

In übersichtlichen Grafiken hat das Bundesministerium zusammengefasst, was ab sofort gilt: